Für eine gute Versorgung weisen wir Sie gerne auf Ihre Mitwirkungspflichten hin.

  • Bringen Sie bei jedem Kontakt eine gültige Krankenversichertenkarte und einen Medikationsplan mit.
  • Wenn wir Sie aus einem Krankenhaus oder einer Rehaklinik entlassen wurden und bei uns um Weiterbehandlung bitten, ist die Vorlage eines Entlassbriefes absolute Voraussetzung. Die bedeutet im Klartext: Kein Brief -> Keine Übernahme der Verantwortung für die ambulante Weiterbehandlung.
  • Bevor Sie nach einem Hausbesuch fragen, nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass wir mit unseren Heimversorgungsaufträgen für das Kreisseniorenheim in Blomberg, sowie das Haus Tabor und den Lebenspark Aiutanda in Schieder voll ausgelastet sind und für weitere Hausbesuche keine Kapazutäten zu Verfügung stehen. Handelt es sich um Bewohner dieser Seniorenheime, dürfen Hausbesuche angefragt werden.
  • Bei unangemessendem Umgang mit unseren erstklassigen Mitarbeiterinnen erlauben wir uns die Behandlung abzubrechen oder abzulehnen.