News

04Nov 2024

Vom 23. – 27. Dezember haben wir geschlossen.

Am 30. Dezember ist die Praxis geöffnet und Vertretungspatienten sind willkommen.

 

23Aug 2024

Wir suchen eine MFA (m/w/d) in Teil oder Vollzeit. Bei Interesse bitten wir um eine telefonische Anfrage unter 05235 96060.

10Jul 2024

Am 29.08.24 haben wir nachmittags geschlossen. Vertretung übernehmen alle Hausarztpraxen in Blomberg und Cappel.

28Dez 2023

Das eRezept ist da. Ab dem 2. Januar erhalten Sie Ihre Arzneimittelverordnungen über das eRezept. Dabei handelt es sich um ein digitales Dokument, dass aus unserer Praxis in die Cloud der Krankenkassen (Telematik) geladen wird. In der Apotheke Ihrer Wahl werden die eRezepte aus der Cloud heruntergelanden und die Arzneimittel ausgehändigt. Dazu müssen Sie sich in der Apotheke bei jeder Abholung der Arzneimittel und in unserer Praxis zum Quartalsbeginn mit einer gültigen Kranbenversichertenkarte authentifizieren.

Die Bedeutet im Klartext: Damit Sie weiterhin Ihre Arzneimittel bekommen, muss Ihre Krankenversichertenkarte in jedem Quartal vor der ersten Rezeptbestellung in unserem System eingelesen sein.

 

 

22Aug 2023

Für eine gute Versorgung weisen wir Sie gerne auf Ihre Mitwirkungspflichten hin.

  • Bringen Sie bei jedem Kontakt eine gültige Krankenversichertenkarte und einen Medikationsplan mit.
  • Wenn wir Sie aus einem Krankenhaus oder einer Rehaklinik entlassen wurden und bei uns um Weiterbehandlung bitten, ist die Vorlage eines Entlassbriefes absolute Voraussetzung. Die bedeutet im Klartext: Kein Brief -> Keine Übernahme der Verantwortung für die ambulante Weiterbehandlung.
  • Bevor Sie nach einem Hausbesuch fragen, nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass wir mit unseren Heimversorgungsaufträgen für das Kreisseniorenheim in Blomberg, sowie das Haus Tabor und den Lebenspark Aiutanda in Schieder voll ausgelastet sind und für weitere Hausbesuche keine Kapazutäten zu Verfügung stehen. Handelt es sich um Bewohner dieser Seniorenheime, dürfen Hausbesuche angefragt werden.
  • Bei unangemessendem Umgang mit unseren erstklassigen Mitarbeiterinnen erlauben wir uns die Behandlung abzubrechen oder abzulehnen.
29Jul 2022

Der Personalmangel an qualifizierten MFA ist mittlerweile in allen Praxen und Kliniken spürbar. Nicht jedes Telefonat kann angenommen werden. Unsere Priorität gilt den Patientinnen und Patienten in unserer Praxis.

Daher bitte wir Sie ausdrücklich:

  • Bestellen Sie Dauermedikamente und Überweisungen per email oder CGM Life App!
  • Sagen Sie bei Telefonaten Ihren Namen und fassen sich bitte kurz.
  • Bitten Sie Ihre Fachärztinnen und Fachärzte, uns die Arztbriefe per FAX oder KIM zu senden. Auf Briefpost können wir heutzutage verzichten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

31Mrz 2021

In Sachen betriebsmedizinischer Betreuung sind lieferfähig. Interessierte Firmen aus den Branchen Holz und Metall, Elektroindustrie, Chemie sowie Waren- und Güterverkehr können gerne anfragen.

Wir bieten Grundbetreuung mit der Teilnahme an Begehungen und ASA-oder BEM-Sitzungen und Wiedereingliederungsgespächen.

Im Rahmen der betriebsspezifischen Betreuung führen wir Vorsorgen (früher genannt G-Untersuchungen) und Tauglichkeitsuntersuchungen sowie Beratungen zu Attesten und Gefälligkeitsattesten von Mitarbeitern durch. Betriebliche Impfungen einschließlich Impfungen gegen Gelbfieber oder das Coronavirus bieten wir auch an. Da wir ebenfalls für die gesetzliche Krankenversicherung arbeiten, können und dürfen (Präventionsgesetzt) wir einen Teil der Impfungen mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, so daß sich die Kosten des Arbeitgebers für die Impfstoffbeschaffung gering halten. Auch führen wir täglich Begutachtungen zur Festestellung der Fahrtauglichkeit von Berufskraftfahrern (LKW, Bus) nach der Fahrerlaubnisverordnung durch.

Das Team der MFAs sowie Dr. U. Richter und Dr. St. Happe verfügen in dieser Thematik über Erfahrung und überblicken dieses Feld im Kontext der regionale Gepflogenheiten, behördlichen Anforderungen und Versorgungskompetenzen anderer Gesundheitsdienstleister.

01Mai 2019

Im Basistarif der gesetzlichen Krankenversicherung werdem im Jahr 2019 die Intervalle der „Checkuntersuchungen ab 35 Jahren“  von zwei auf dreijährig erhöht. Erfreulicherweise bieten die gesetzlichen Krankenkassen den Versicherten eine zusätzliche Checkuntersuchung zwischen 18 und 34 Jahren an. Die Früherkennungsuntersuchungen auf Hautkrebs „HKS“ erfolgen weiterhin zweijährig.

Zu den Checkuntersuchungen bitten wir Sie ausdrücklich Ihre Impfausweise Ihrem Hausarzt vorzulegen.

Die Laboruntersuchungen zu den Checkuntersuchungen erfolge gemäß der Auftragserteilung der gesetzlichen Krankenversicherung und beinhalten eine differenzierte Blutfettanalyse sowie die Bestimmung des Blutzuckerspiegels. Zusätzliche Fragestellungen – die sich nicht aus akuten Symptomen ergeben – wie z.B. Nahrstoffmangel bei vegetarischer oder veganer Kost, die Bestimmung des PSA-Wertes zur Früherkennung des Prostatakarzinoms, der Schilddrüsenfunktion oder Leber, Gallen, Nieren oder auch Bauchspeicheldrüsenwerte können Sie als Igelleistung in unserer Praxis in Auftrag geben.

Im Hausarztprogramm „HZV“ wird die Checkuntersuchung weiterhin zweijährig angeboten.

Aus gegebenem Anlass weisen wird darauf hin, dass das Überweisungsprinzip weiterhin für jeden unserer Patienten gilt. Die deutsche Versorgungsforschung kann mittlerweile nachweisen, dass Patienten, deren Facharzt- und Krankenhausvorstellungen gezielt vom persönlichen Hausarzt gesteuert werden, länger leben, weniger Medikamente einnehmen müssen, weniger Zeit in Kliniken verweilen sowie sich weniger nutzlosen Untersuchungen unterziehen müssen.

Patienten, die sich nicht an das Überweisungsprinzip halten, blockieren unnötiger Weise Facharztkapazitäten für schwer erkrankte Versicherte, die folglich umso länger auf Termine warten müssen. Fachärzte, bei den Sie sich ohne Überweisung vorstellen, stellen uns als Hausärzte keine Berichte zu. Ohne Facharztberichte können wir die Verantwortung für die beim Facharzt begonnene Therapie nicht rückübernehmen und nicht vollständig beraten. Medikamenten- und Heilmittelverordnungen müssten Sie sich ggf. in der Facharztpraxis abholen.

Nutzen Sie den Erfolg des Hausarztprogramms für Ihre Gesundheit!

 

 

 

 

 

 

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