Das eRezept ist da. Ab dem 2. Januar erhalten Sie Ihre Arzneimittelverordnungen über das eRezept. Dabei handelt es sich um ein digitales Dokument, dass aus unserer Praxis in die Cloud der Krankenkassen (Telematik) geladen wird. In der Apotheke Ihrer Wahl werden die eRezepte aus der Cloud heruntergelanden und die Arzneimittel ausgehändigt. Dazu müssen Sie sich in der Apotheke bei jeder Abholung der Arzneimittel und in unserer Praxis zum Quartalsbeginn mit einer gültigen Kranbenversichertenkarte authentifizieren.
Die Bedeutet im Klartext: Damit Sie weiterhin Ihre Arzneimittel bekommen, muss Ihre Krankenversichertenkarte in jedem Quartal vor der ersten Rezeptbestellung in unserem System eingelesen sein.